Hubert Pesch berät Firmeninhaber und Geschäftsleitungen kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Optimierung ihrer Werkverträge.
Erfahrungsgemäß treten in der Entwicklung von Unternehmen immer wieder Situationen auf, in denen die Verträge mit Kunden und Nachunternehmen die Details der Leistungserbringung nicht mehr exakt genug wiedergeben. So kann es vorkommen, dass die Vertragswerke nicht mehr zu den Schritten der Leistungserbringung der verschiedenen Geschäftspartner passen.
Um sicherzustellen, dass Verträge den realen Leistungs-Schnittstellen entsprechen, analysiert Hubert Pesch die vorliegenden Vertragswerke. Er arbeitet heraus, wo möglicherweise Schwachstellen liegen und mit juristischer Hilfe Vertragstexte zu optimieren sind.
In diesem Zusammenhang kann sich erweisen, dass auch die vorliegenden AGB’s anzupassen sind, um künftige Rechtssicherheit zu garantieren.
Ein weiteres Thema der Werkvertrag-Beratung von Hubert Pesch ist der laufende Abgleich der Vertragswerke mit sich ändernden rechtlichen Vorgaben.
Beispiel Bauvertragsrecht:
Ab dem Januar 2018 wird den Vertragspartnern vom Gesetzgeber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Auftragnehmende Unternehmen sollten deshalb die formgerechte schriftliche Belehrung der Kunden über deren Rücktrittsrechte beherrschen. Hubert Pesch bietet hierzu sein Wissen an.