Mediation eines Baukonflikts in Köln
Die privaten Bauherren eines Wohn- und Geschäftshauses stehen in einem Konflikt mit dem beauftragten Tragwerksplaner.
Die Bauausführung für die Umgestaltung des Bestandsgebäudes, konnte nicht fortgesetzt werden. Ursachen hierfür waren nach Auffassung der Beteiligten die baubegleitende Planung des Architekten sowie die unzureichende der Umsetzung der architektonischen und brandschutztechnischen Anforderungen in der Tragwerksplanung.
Schließlich führten diese unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Tragwerksplanern, dem Architekten und den Bauherren zu einem Baustellenstillstand.
Trotz mehrfacher Versuche konnten die Beteiligten, sich nicht auf eine einvernehmliche Vorgehensweise und Klärung der Detailfragen und der Kosten verständigen.
Die Bauherren selbst wollten möglichst eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung des Konflikts erzielen.
Mit dieser Aufgabenstellung wandte sich Hubert Pesch als Bau- und Wirtschaftsmediator an die Tragwerksplaner.
Nach Zustimmung der Tragwerksplaner zur Person des Mediators und zur Teilnahme an diesem mediativen Verfahren, wurde ein gemeinsamer Termin der beiden Konfliktparteien mit dem Mediator auf der Baustelle in Köln vereinbart. Weiterer Teilnehmer an diesem Termin war der Architekt.
Nachdem zunächst die im ersten Termin mit dem Mediator erarbeiteten Möglichkeiten einer Konfliktlösung, aus unterschiedlichen Gründen und Schuldzuweisungen zeitlich nicht umgesetzt wurden, erfolgte seitens der Bauherren die Kündigung des Vertrags. Hierbei hatten sich die Bauherren auch die Geltendmachung von Schadenersatz vorbehalten.
Seitens der Tragwerksplaner wurde dieser Vertragskündigung widersprochen und restliche Vergütungsansprüche und evtl. Schadenersatzforderungen gegenüber der unberechtigten Vertragskündigung geltend gemacht.
Auf Nachfragen des Mediators Hubert Pesch, waren die beiden Konfliktparteien erneut bereit, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung durch die Fortsetzung des Mediationsverfahrens zu suchen.
Im zweiten Termin mit dem Mediator konnte schließlich eine verbindliche, einvernehmliche und außergerichtliche Konfliktlösung erarbeitet werden die dann auch erfolgreich umgesetzt wurde.
Der zeitliche Ablauf macht deutlich, dass durch Mediations- oder Schlichtungsverfahren in kurzer Zeit, auch komplexe Konflikte mit erheblichen Kommunikationsstörungen, einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Konfliktlösung zugeführt werden können.
Der allparteiliche und neutrale Mediator oder Schlichter begleitet die Konfliktparteien mit der Verfahrensmethodik, zur möglichen Konfliktlösung in kurzer Zeit.
Gegenüber gerichtlichen Verfahren bieten Mediations- und Schlichtungsverfahren zeitliche und meist auch erhebliche finanzielle Vorteile.
Mit einer Erfolgsquote von über 80% sind Mediations- und Schlichtungsverfahren zudem sehr erfolgreich und helfen auch dabei, langjährige Geschäftsbeziehungen nicht mit juristisch ausgetragenen Konflikten zu belasten.