Bau- und Immobilien-Mediation
Hubert Pesch ist ein Experte im Bereich Bauen und Immobilien sowie dem hierbei eine entscheidende Rolle spielenden Vertrags-Managements:
-
Im Bereich Bauen und Immobilien sind Konflikte aufgrund konventioneller Verträge zwischen den beteiligten Parteien vorprogrammiert.
-
Bisher übliche Vertragsverhandlungen schaffen häufig keinen Ausgleich zwischen den Zielen der Bauherren und der verschiedenen Auftragsnehmer. Auftraggeber möchten zu günstigsten Preisen schnellstens an ihr Bauwerk oder Handwerkerleistungen kommen und Risiken per Vertragsstrafen für die Auftragnehmer kontrollieren.
-
Die Auftragnehmer wiederum suchen sich schadlos zu halten, indem sie Fehler und Lücken in den Leistungsbeschreibungen und Planungsvorgaben des Auftraggebers nutzen um Nachtragspotenziale zu erschließen.
-
Die meisten konventionellen Bauverträge sind erfahrungsgemäß nachtragsanfällig. Ursachen hierfür sind die meist aus Übersichtsplänen, unvollständigen Leistungsverzeichnissen oder aus groben Aufmaßen entnommenen Mengenansätze, aber auch die meist aus Wettbewerbsgründen zu niedrig angesetzten Kostenansätze in der Angebotsphase um den Auftrag zu erhalten; sowie die aus der Fortschreibung der Planung bzw. durch Änderungswünsche der Auftraggeber hervorgerufen Leistungsänderungen.
Um die in diesem Szenario mit großer Wahrscheinlichkeit auftretenden, für alle Seiten schädlichen Konflikten zu begegnen, bietet Hubert Pesch seine spezielle Expertise als Baumediator an.
Er bietet seine Kompetenz u.a. an
-
für die Phase der Vertragsanbahnung und den Vertragsverhandlungen
-
für die Phasen der Projektdurchführung bis zur abschließenden Projektrealisierung
-
für die Phase nach Projektabschluss für bis dahin nicht bewältigte sowie danach entstehende Konflikte
-
für häufig auftretende Unstimmigkeiten bei Nachtrags-Kalkulationen und –Verhandlungen
Auf diese Weise können Konflikte u.a. zwischen folgenden Parteien behoben werden:
-
Bauherren versus Architekten
-
Bauherren versus Bauträger bzw. Generalunternehmer
-
Bauherren versus Handwerksunternehmer
-
Auftraggeber versus Teilaufgaben übernehmendes einzelnes Unternehmen bzw. Handwerker
-
Bauherren versus Baubehörden
-
Bauherren versus Nachbarschaft der Baumaßnahme